Der Erblasser und sein Nachlass
Nach dem Tod wird jeder automatisch zum Erblasser, da jeder Mensch Habseligkeiten besitzt, die er zurücklässt. Das vorhandene Erbe kann dann durch Angehörige beerbt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Nichtverwandte des Verstorbenen erben, falls ihre Namen in einem Testament bzw. Erbvertrag hinterlegt sind.
Falls so ein Dokument, das meistens handschriftlich verfasst und am besten amtlich hinterlegt sein muss, nicht vorhanden ist, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Diese wiederum bezieht sich auf die nächst stehenden Blutsverwandten wie Ehegatten und ist nicht komplett aushebelbar. Unliebsame Familienangehörige erhalten dann nur den sogenannten Pflichtteil des Erbes, welcher der Hälfte des normalen Erbanteils entspricht. Erwähnenswert ist an der Stelle, dass eine sogenannte fünf stufige gesetzliche Erbfolge gilt, wobei den Ehegatten eine besondere Stellung zukommt.
Im Nachlassprozess gelten überdies hinaus bestimmte Rechtsvorschriften, sodass er immer im Beisitzen eines fachkompetenten Anwalts durchgeführt wird. Falls ein Nachlass jedoch überschuldet sein sollte, haben die Erben die Möglichkeit das Erbe nicht anzunehmen.
Prinzipiell sollte jeder Mensch sich Gedanken über seinen Nachlass machen und zur richtigen Zeit ein Testament am besten mit anwaltlicher Unterstützung verfassen. So bleibt den Verwandten viel Stress erspart, da bei fehlender Regelung ein Nachlass sehr viel Konfliktpotenzial in sich birgt, falls die familiäre Situation sich als schwierig erweist.
Der Unterschied zwischen Nachlass und Erbe
Des Öfteren werden die Begrifflichkeiten Nachlass und Erbe synonymartig verwendet. Jedoch haben diese Begriffe unterschiedliche Definitionen.
Unter Nachlass versteht man alles, was die verstorbene Person hinterlässt. Hierzu gehören Immobilien, Vermögenswerte wie auch der gesamte private Besitz an zum Beispiel Möbelstücken, Kleidungssachen oder wertvollen Sammlungen.
Als Erbe wiederum gilt nur ein Teil des Nachlasses, da in wenigen Fällen nur eine Person den gesamten Besitz ihres Verwandten erbt.
Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) differenziert zwischen einem Nachlass und einer Erbschaft. Der Nachlass meint das gesamte Vermögen, das dem Erben zuteil kommt. Während unter der Erbschaft die rechtliche Stellung des Erben beschrieben wird.
Unterliegt das Erbe einer Versteuerung?
Unter bestimmten Bedingungen muss in Deutschland ab einen gewissen Betrag eine Erbschaftssteuer abgegeben werden. Der Betrag, der nicht versteuert werden muss, wird auch als Freibetrag bezeichnet. Er richtet sich danach, welcher Ordnung man als Erbe zugehörig ist. Somit verfügen Eheleute über den höchsten Freibetrag, wohingegen Enkelkinder eine wesentlich kleinere Geldsumme steuerfrei erhalten. Davon abgesehen ist erwähnenswert, dass Personen, die vor dem Ableben des Erblassers auf dessen finanzielle Hilfe angewiesen waren, das Recht haben, zusätzliche Versorgungsfreibeträge zu beanspruchen.
Falls Ihnen auch hierbei Fragen aufgekommen sind, zögern Sie nicht uns, von Bestattungen Renz GbR, zu kontaktieren. Wir leisten Beistand, wo immer es uns möglich ist.n.